Kiwanis Europe

ERLÄUTERUNGEN ZUR NEUEN KI-E SATZUNG

Der luxemburgische Staat führte 2023 ein neues Gesetz über Vereinigungen ohne Erwerbszweck, die ASBL, ein. Das neue Gesetz geht auf Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) zurück, die weltweit für die Überwachung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zuständig ist. Sie legt internationale Standards fest, um diese illegalen Aktivitäten und den Schaden, den sie der Gesellschaft zufügen, zu verhindern. Da es sich um eine internationale Organisation handelt, handelt es sich um Anforderungen, die nicht spezifisch für Luxemburg sind, sondern in allen Ländern gelten sollen.as neue Gesetz trat im September 2023 in Kraft und es gibt eine Frist mit einem Stichtag, um es einzuhalten, und unsere Vereinigung Kiwanis International-Europe (KI-E) muss es daher ebenfalls einhalten.

Da wir die hohen Prinzipien und Werte umsetzen wollen und unseren Mitgliedern auch die Möglichkeit der Online-Abstimmung bieten wollen, haben wir es für sinnvoll erachtet, uns bereits jetzt an das neue Gesetz anzupassen, das Online-Abstimmungen erlaubt, sofern sie in der Satzung verankert sind.

Aus diesem Grund schlagen wir vor, unsere Satzung jetzt anzupassen, da dies früher oder später in jedem Fall geschehen muss.

Im Vergleich zu unserer bisherigen Satzung ist zu beachten, dass die Satzung viel kürzer sein wird und dass viele Bestimmungen in die Geschäftsordnung (Policies, Procedures and Guidelines (PP&Gs)) verwiesen werden.

Die Mitglieder des gemeinnützigen Vereins werden weiterhin die Vereine sein.

Es sollte jedoch auch die auf allen Ebenen verbreitete Kiwanis-Praxis der Delegierten von Rechts wegen (Delegates at large) berücksichtigt werden, bei der es sich um Personen handelt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt dem Vorstand angehört haben und somit Fachwissen mitbringen und folglich unabhängig von der jedem Club zugewiesenen Quote von drei stimmberechtigten Mitgliedern ein Stimmrecht haben.

Wir schlagen daher eine zweite Kategorie von Mitgliedern vor, nämlich diese Delegierten von Rechts wegen (Delegates at large) als natürliche Personen.

Wie die anderen Mitglieder, die Clubs, müssen auch diese Mitglieder einen Beitrag zahlen, dessen Höchstbetrag in der Satzung festgelegt ist, wie bei den Clubs nach dem Prinzip der Gleichheit.

Da es sich hierbei um einen Höchstbetrag handelt, entscheidet die Generalversammlung über die Höhe des tatsächlich geforderten Beitrags. Da Delegierte von Amts wegen (Delegates at large) bereits in ihrem eigenen Club beitragspflichtig sind, schlägt der Zentralvorstand vor, für diese Mitgliederkategorie einen niedrigeren oder gar keinen Betrag festzulegen.

Schließlich möchten wir auch die Neutralität von Kiwanis in Stein meißeln, indem wir einen Satz hinzufügen: “Die Vereinigung ist frei von Vorurteilen bezüglich Rasse, Religion, Geschlecht, Hautfarbe oder politischer Einstellung.”

Die Änderung der Satzung ist ein wichtiger Vorgang, der eine außerordentliche Generalversammlung mit einer sehr hohen Teilnehmerzahl (Quorum) erfordert. Dies ist also der Grund für unsere außerordentliche Einberufung nach Luxemburg.

Falls das besondere Quorum nicht erreicht wird, muss frühestens nach 15 Tagen eine zweite Generalversammlung einberufen werden, die dann über denselben Gegenstand mit einer weiterhin wichtigen Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden entscheidet.

Diese zweite Versammlung wird voraussichtlich im Oktober stattfinden, so dass auf der Convention 2025 in Island Online-Abstimmungen aus der Ferne möglich sind, sofern die neue Satzung angenommen wird.

Die Ausarbeitung der neuen Satzung hat dem Exekutivausschuss und den Rechtsberatern viel Energie abverlangt, herzlichen Dank an sie!

Eine große und wichtige Aufgabe wird es sein, die Geschäftsordnung (PP&Gs) zu ändern, aber eins nach dem anderen: zuerst die Satzung!

Josy Glatigny
KI-E Präsident 2023-24

  1. April 2024